Gegenseitiges Vertrauen und eine gute Zusammenarbeit sind die wesentlichen Grundlagen einer dauernden Geschäftsbeziehung. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Geschäfte mit unseren Kunden im Interesse einer einheitlichen und schnellen Abwicklung der Geschäfte unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen zu vereinbaren, indem wir zugleich Einkaufs- und Auftragsgeschäftsbedingungen ausdrücklich widersprechen.
A. Verträge zwischen der MIK INTERNATIONAL GmbH & Co. KG und Unternehmern oder Verbrauchern
I. Geltungsbereich und Definitionen
1. Grundlage eines Vertrages sind immer die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MIK INTERNATIONAL GmbH & Co. KG (im folgenden MIK genannt), deren Kenntnisnahme und Einbeziehung Sie mit Vertragsschluß bei uns anerkennen und bestätigen.
2. Eigenen Bedingungen des Käufers wird an dieser Stelle ausdrücklich widersprochen, auch für zukünftige Geschäfte. Es gelten demnach ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MIK. Dies gilt auch dann, wenn der Besteller in einem Bestätigungsschreiben auf abweichende eigene Bedingungen Bezug nimmt.
3. Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von der MIK schriftlich bestätigt wurden. Solche Abweichungen gelten ausschließlich für das Geschäft, für das sie vereinbart wurden.
4. Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
5. Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
6. Wir sind berechtigt die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
II. Angebot
1. Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, dass schriftlich eine abweichende Regelung getroffen wurde.
2. Auskünfte, Ratschläge oder Empfehlungen sowie die Zusicherung von Eigenschaften unserer Mitarbeiter binden uns erst mit ihrer schriftlichen Bestätigung.
3. Zusicherungen liegen erst dann vor, wenn sie von der MIK schriftlich als solche bezeichnet werden.
4. Allgemeine Produktbeschreibungen, Zeichnungen, Muster, Modelle, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur annähernde Anschauungsstücke. Sie sind nur verbindlich, sofern dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
5. Konstruktions- oder Formänderungen o. ä. bleiben vorbehalten, sofern keine erhebliche Änderung des Kaufgegenstandes erfolgt.
III. Annahme
Von Mitarbeitern der MIK entgegengenommene, telefonische, mittels elektronischer Datenübertragung („E-Mail"), per Fax oder schriftlich erteilte bindende Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn der Auftrag von der MIK schriftlich bestätigt wurde.
IV. Preise
1. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Versandstelle der MIK ohne Installation, Schulung oder
sonstige Nebenleistungen. Hinzu kommen die Verpackungskosten sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltende Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer übernimmt der Käufer. Bei Nachbestellungen gelten die Preise der ersten Bestellung nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
2. Die MIK ist an die angegebenen Preise dann nicht mehr gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als 3 Monate vereinbart wurde. In diesem Fall werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet. Tritt nach Ablauf der 3-Monatsfrist eine wesentliche Erhöhung der Preise unserer Zulieferer ein, so kann die MIK die Preise entsprechend erhöhen und bei Ablehnung durch den Käufer vom Vertrag zurücktreten.
V. Lieferung
1. Die MIK ist um die Einhaltung der abgegebenen Leistungs- und Lieferfristen bemüht. Ohne entsprechende schriftliche Garantie verstehen sich die Angaben jedoch nur als annähernd. Sie stehen ferner unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ausreichenden und ordnungsgemäßen Belieferung.
2. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, sofern keine neue Terminierung schriftlich zugesagt wurde. Dies gilt auch dann, wenn die Änderungen wieder zurückgezogen werden.
3. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich im Falle höherer Gewalt (insbesondere Streik oder Aussperrung der Zulieferer) und allen sonst von uns nicht zu vertretenden Umständen um eine angemessene Frist.
4. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen (z. B. seemäßige Verpackungen) gehen zu Lasten des Käufers. Hiervon umfasst sind insbesondere auch die für die Verpackung entstehenden notwendigen Nebenkosten, wie z. B. die Kosten für die keimvernichtende Begasung von Containern. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. Frachtfrei gestellte Preise stehen unter der Bedingung ungehinderten Verkehrs.
5. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist schuldhaft überschritten, kommt die MIK in Verzug. 4 Wochen nach schriftlicher Aufforderung zur Leistungserbringung seitens des Käufers ist dieser berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist die MIK auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt die MIK in Verzug. Der Käufer kann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn der MIK Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber der MIK vom
Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
7. Im Falle des Verzuges gemäß den Ziffern 5 und 6 kann der Käufer Schadensersatz nur verlangen, wenn der MIK Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle der leichten Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf höchstens 10% des Kaufpreises. Handelt es sich bei dem Käufer um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um einen Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, so entsteht der Schadensersatzanspruch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der MIK. Dies gilt nicht, sofern wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet werden muss. Der Anspruch auf Lieferung ist in den Fällen der Ziffern 5 und 6 ausgeschlossen.
8. Sofern es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer handelt, ist die MIK zu Teillieferungen berechtigt, soweit sich Nachteile für den Gebrauch hierdurch nicht ergeben.
VI. Fälligkeit und Zahlung
1. Zahlungen haben innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellung der Rechnung rein netto ohne Skonto oder sonstige Abzüge zu erfolgen.
2. Sämtliche Zahlungen sind an die auf dem Rechnungsformular angegeben Bankverbindungen zu leisten.
3. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt in jedem Falle nur erfüllungshalber, d. h. die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Wechsel- oder Scheckbetrag einem der Konten der genannten Banken gutgeschrieben ist.
4. Gerät der Käufer mit Zahlungen in Verzug, berechnet die MIK Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basissatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der Mehrwertsteuer. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 5% über dem jeweiligen Basissatz der Deutschen Bundesbank, sofern der Käufer Verbraucher ist. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. Dem Käufer bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
5. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht oder nicht pünktlich nach, so wird die gesamte Restschuld - auch gestundete Forderungen - sofort fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Gleiches gilt, wenn der MIK eine ungünstige Finanzlage des Käufers bekannt wird.
6. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern die Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers, der Unternehmer ist, ist ausgeschlossen. Ist der Käufer Verbraucher, so stehen ihm Zurückbehaltungsrechte nur aufgrund von Ansprüchen aus dem einzelnen, konkreten Vertragsverhältnis zu, dessen Bestandteile diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.
VII. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
1. Kaufleute haben alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen, Falschlieferungen oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften unverzüglich, spätestens binnen 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Weiterveräußerung, Verbrauch, Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung schriftlich gegenüber der MIK anzuzeigen. Versteckte Mängel sind von Unternehmern unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens jedoch 4 Wochen nach Lieferung der Ware schriftlich geltend zu machen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Ware als genehmigt.
2. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge nimmt die MIK unter Ausschluss sonstiger
Gewährleistungsansprüche auf ihre Kosten und nach ihrer Wahl eine Nachbesserung oder
Ersatzlieferung vor. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist die MIK berechtigt, ein zweites Mal nachzubessern bzw. Ersatz zu liefern. Schlägt auch die zweite Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder den Rücktritt vom Vertrag verlangen. Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft bleiben unberührt.
3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der MIK.
4. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
5. Handelt es sich bei der Person des Käufers um einen Verbraucher, so hat dieser alle Artikel mit offensichtlichen Mängeln, wozu auch Transportschäden zählen, sofort gegenüber der Person, die die Artikel ausliefert, zu rügen. Für alle sonstigen während der gesetzlichen Gewährleistungszeit auftretenden Mängel der Kaufsache gelten nach der Wahl des Verbrauchers die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung, Mängelbeseitigung bzw. Nachlieferung sowie bei Vorliegen der
besonderen gesetzlichen Voraussetzungen die weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadensersatz, einschließlich des Ersatzes des Schadens statt der Erfüllung sowie Ersatz für vergebliche Aufwendungen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Die MIK behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren solange vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit der MIK beglichen hat, insbesondere den Saldenausgleich herbeigeführt hat. Gegenüber Verbrauchern gilt der Eigentumsvorbehalt nur solange, bis alle Verbindlichkeiten aus dem betreffenden Rechtsgeschäft beglichen sind.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die MIK berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sein denn, die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes finden Anwendung oder die MIK hätte den Rücktritt ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer die MIK unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Klage gem. § 771 ZPO erhoben werden kann.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der MIK die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten im Rahmen einer Klage nach § 771 ZPO zu ersetzen, haftet der Käufer für den der MIK entstandenen Ausfall.
3. Der Käufer hat die Vorbehaltsware der MIK gesondert zu lagern und zu kennzeichnen. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung, über die gelieferte Ware zu verfügen, insbesondere sie einzubauen oder zu veräußern. Diese Berechtigung des Käufers erlischt jedoch, sofern er mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät. Außergewöhnliche
Verfügungen, wie z. B. die Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind nur mit dem
Einverständnis der MIK wirksam. Der Käufer hat Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware unverzüglich anzuzeigen.
4. Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Käufer erfolgt im Namen der MIK. Wird die Vorbehaltsware von der MIK mit ihr nicht gehörenden Sachen verarbeitet, vermischt oder verbunden oder durch Umbildung eine neue Sache hergestellt, so überträgt der Käufer hiermit zur Sicherung der Forderungen an die MIK schon jetzt anteilig (in Höhe des Rechnungswertes) sein (Mit-)Eigentum an der neu entstanden Sache. Wird der Liefergegenstand mit anderen, der MIK nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden und ist die fremde Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer der MIK anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das Allein- oder Miteigentum für die MIK, so dass sich hieraus ergebende Ansprüche gegen die MIK zurückzuweisen sind.
5. Für den Fall, dass der Käufer die Vorbehaltsware veräußert, gilt bereits mit dem Abschluss des
Kaufvertrages als vereinbart, dass die aus der Veräußerung resultierende Kaufpreisforderung in voller Höhe auf MIK übergeht. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die im Eigentum der MIK stehende Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern unter der Voraussetzung, dass der Käufer sich das Eigentum auch seinem Käufer gegenüber wirksam vorbehält. Er ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Das Recht zur Weiterveräußerung und zur Verwendung der Vorbehaltsware erlischt bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Käufers. Im Falle der Weiterveräußerung von dem im Eigentum der MIK stehender Ware tritt der Käufer die hieraus entstehende Kaufpreisforderung in Höhe von 120 % des Nettofakturenwertes zuzüglich eventuell gem. § 171 InsO anfallender Kosten jetzt an die MIK zur Sicherheit ab. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der MIK nachkommt, ist er zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Kommt der Käufer einer Zahlungsverpflichtung nicht nach, so ist er verpflichtet, der MIK auf Verlangen die Drittschuldner bekannt zu geben und diesen die Abtretung anzuzeigen. Unbeschadet der vorbenannten Sicherungsabtretung verpfändet der Käufer hiermit seine sämtlichen aus dem Weiterverkauf von Vorbehaltsware entstehenden Kaufpreisforderungen gegenüber Dritten an die MIK. Er verpflichtet sich, der MIK auf erstes Anfordern unverzüglich Listen zu übersenden, aus denen sich die verpfändeten Forderungen dem Grunde und der Höhe nach feststellen lassen.
6. Die MIK verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20% übersteigt.
7. Ist der Käufer Unternehmer, so verpflichtet er sich, die unter Eigentumsvorbehalt befindliche Ware auf seine Kosten gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Der Unternehmer verpflichtet sich, der MIK jeweils eine Abschrift der Versicherungsverträge kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Rechte aus dieser Versicherung werden dann an die MIK abgetreten. Die MIK nimmt diese Abtretung an.
IX. Gerichtsstand und Erfüllungsort, anwendbares Recht
1. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen, auch in Wechsel- oder Schecksachen, ist, sofern der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Sitz der MIK.
2. Dies gilt auch, wenn der Käufer nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz, Niederlassung oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begründet oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes gelten im Verhältnis zwischen dem Käufer und der MIK nicht.
4. Die Vertragssprache ist deutsch.
5. Geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen finden Anwendung, wenn der Kunde ihnen nicht
schriftlich innerhalb von 4 Wochen widerspricht.
X. Datenschutz
1. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden von der MIK gespeichert und vertrauensvoll behandelt. Im Rahmen der Kreditprüfung führt die MIK, unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen des Käufers, entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, einen Bonitätsaustausch mit Unternehmen durch, die Kreditauskünfte erteilen.
2. Die MIK steht dafür ein, dass alle Personen, die mit der Vertragsabwicklung betraut werden, die unter X. Abs. 1 genannten Bestimmungen ebenfalls beachten. Die MIK weist jedoch darauf hin, dass
es bei online - Bestellungen aufgrund der Struktur des Internets durch andere Personen zu Verletzungen des Datenschutzes kommen kann, auf die die MIK keinen Einfluss hat.
XI. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt.